Entschuldigungspflicht

Immer wieder kommt es vor, dass Schüler/innen einen oder mehrere Tage fehlen, ohne in irgendeiner Form rechtzeitig entschuldigt zu werden.

Der/Die Klassenlehrer/in hat die Aufgabe, Entschuldigungen in Empfang zu nehmen und fehlende Entschuldigungen anzufordern. Dies kostet sehr viel Zeit, da manche Schüler/innen oft mehrfach erinnert werden müssen.

Eine fristgerechte Entschuldigung ist für die Schüler/innen z.B. von Bedeutung, da angekündigte Leistungsüberprüfungen (Klassenarbeit, Test, GFS, Prüfungen u.a.) bei unentschuldigtem Fehlen mit der Note ungenügend (6) bewertet werden.

Ist ein/e Schüler/in am Schulbesuch verhindert (z.B. Krankheit), muss dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer des Fehlens unverzüglich, jedoch bis spätestens am zweiten Fehltag, mitgeteilt werden. Dies kann telefonisch, per Fax, per Mail oder bereits schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.  Ein Telefonanruf, ein Fax und eine Mail gelten nur als vorläufige Entschuldigung; die schriftliche Entschuldigung muss innerhalb drei Tagen (incl. dem Fehltag bzw. der Fehltage) der Schule vorliegen.

Die unverzügliche Mitteilung des Fehlens kann telefonisch (07231/392272) oder per Fax (07231/392266) beim Sekretariat erfolgen. Die Sekretärin wird die Information an den/die Klassenlehrer/in weiterleiten.

INSEL-REALSCHULE

Altstädter Kirchenweg 22

75175 Pforzheim

  Tel.: 07231 / 39-22 72
Fax: 07231 / 39-22 66